Deckbedingungen

  • Ausreichende Einstellmöglichkeiten bei bester Fütterung und Pflege. Über Eigenheiten der Stute (Fütterung, Verhalten, usw.) informieren Sie uns bitte vor Anlieferung.

  • Bei Anlieferung der Stute ist eine  Tupferprobe vorzulegen die nicht älter als 21 Tage sein darf und die Stute ausdrücklich zur Bedeckung zulässt. Ausnahme: Fohlenrosse bei gesunden Stuten u. Fohlen

  • Die zu bedeckende Stute ist ohne Hintereisen anzuliefern. Die Entfernung der Hintereisen geht zu Lasten des Stutenbesitzers.

  • Der Hengsthalter haftet nicht für Fremdstuten. Das gilt für Unfälle, Krankheiten, Verletzungen, Tod der Stute oder eines Fohlens bei Fuß. Der Stutenbesitzer bleibt Tierhalter, somit lehnt der Hengsthalter die Tierhalterhaftung ab. Der Stutenbesitzer ist selber verantwortlich für eine angemessene Haftpflicht-Versicherung. Der Hengsthalter hat das Recht, auf Kosten des Stutenbesitzers in Notfällen einen Tierarzt zur Behandlung beizuziehen. 

  • Der Hengsthalter verpflichtet sich die Stute dem gewünschten Hengst zur Bedeckung zuzuführen. Nutzung eines anderen Hengst des Hofes nur nach Rücksprache mit dem Stuten-Besitzer.

  • Die Stute muß frei von ansteckenden Krankheiten sein.

  •  Das Deckgeld ist bei Anlieferung fällig und die Futterkosten spätestens bei Abholung der Stute zu Bezahlen  



  • Der Deckschein wird übergeben sobald die gesamten Kosten beglichen sind.

  • Eine Ultraschall-Untersuchung kann unser Haustierarzt Dr.Georg Ratschitsch und sein Team vor Ort vornehmen, ein Untersuchungsstand steht ebenfalls zur Verfügung.


Wir wünschen allen Stutenbesitzern ein erfolgreiches und gesundes Zuchtjahr
 

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